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Monat: September 2012

26. September 2012

In Bayern besteht seit 25. September 2012 eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten die ab 1. Januar 2013 errichtet werden. Für Bestandsbauten läuft eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Die Pflicht umfasst mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern…