Grundlage für eine sach- und fachgerechte Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft, den Beiräten und der Verwaltung. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Zuverlässigkeit, Übersicht und Unparteilichkeit der Verwaltung sowie geschulte Fachkenntnis.
Wir sind auf Grund unserer Ausbildung der Mitarbeiter weit über die vertraglichen Anforderungen hinaus in der Lage, alle Fragen und Probleme rund um Ihre Immobilie zu lösen. Weiterhin bieten wir für Sie darüber hinaus auch den Verkauf oder die Vermietung Ihres Eigentums an.
Welche Leistungen nimmt Ihnen ein Hausverwalter ab?
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:
„Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlungen, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrungen auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischen Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.“
Nur das sieht der Eigentümer:
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Eigentümerversammlung
- Rundschreiben
- Aushänge
- Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage
- individuelle Leistungen wie Beratung und Information
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Das sehen die Verwaltungsbeiräte:
- Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
- Belegprüfung
- Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
- Ortstermine
- Beitragsgespräche
- Korrespondenz und Verträge
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
- Rechnungskontrolle
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
- Errechnen u. Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an das jeweilige Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
- Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Wirtschaftplänen, Abrechnungen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten: Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch
- Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommenssteuer- und Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz, etc.
Technische Leistungen
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
- Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
- Abschluss von Wartungs- u. Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- u. Feuerlöscherwartung)
- Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Brandschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor Heizung, Feuerlöscher, etc.)
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen
- Vergaben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen
- Beauftragen von Sachverständigen
- Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heikostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feueranlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen.
Allgemeine Verwaltung
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge, etc.)
- Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versenden an alle Eigentümer
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- Erteilen von Genehmigungen (Telefonanschlüsse, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung)
- Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
- Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVO, GrundbuchO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Insolvenzverordnung, Nachbarschaftsrecht
Sie suchen eine Hausverwaltung?
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Immobilie. Um Ihnen ein Angebot erstellen zu können benötigen wir wenige Eckdaten von Ihrer Immobilie, die Sie auf der folgenden Seite eingeben können: Angebot anfordern