In Bayern besteht seit 25. September 2012 eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten die ab 1. Januar 2013 errichtet werden. Für Bestandsbauten läuft eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Die Pflicht umfasst mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO).
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Wir sind bereits dabei, alle Immobilien die von uns verwaltet werden, schnellstmöglich mit Rauchmeldern auszustatten.